Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
. Gegen Bescheide der Aufsichtsbehörde und wegen Verletzung ihrer Entscheidungspflicht kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
. Gegen Bescheide der Aufsichtsbehörde und wegen Verletzung ihrer Entscheidungspflicht kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.