Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

(1) Es muss mindestens die in der Anlage angeführte Anzahl von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) für alle in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer-/innen bestellt werden.

(2) Die Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen richtet sich nach der Arbeitnehmer/innenzahl.

(3) Für die Ermittlung der Arbeitnehmer/innenzahl sind bei der Bestellung von und 2 STLAO 2001 zu berücksichtigen.