Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2024 in Kraft:

1. rückwirkend mit 1. Jänner 2021 ;

2. rückwirkend mit 1. Jänner 2020 die , 2 Abs. 1 lit. b und 8a.