Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2013 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2013 in Kraft und mit dem durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit gemäß festgestellten Zeitpunkt außer Kraft.