7. Abschnitt
Trägerschaft, Kostentragung
Träger der Sozialunterstützung
Rechtsträger der Sozialunterstützung ist das Land Salzburg.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
7. Abschnitt
Trägerschaft, Kostentragung
Träger der Sozialunterstützung
Rechtsträger der Sozialunterstützung ist das Land Salzburg.