Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behördliche Sozialarbeit

Die behördliche Sozialarbeit im Bereich der Sozialunterstützung umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:

1. Sozialanamnese und Aufbau einer Betreuungsbeziehung;

2. Clearing;

3. Analyse der Zusammenhänge zwischen persönlichen, psychischen und sozialen Problemlagen und der materiellen Situation;

4. Erarbeitung von Lösungsansätzen;

5. stärkenorientierte Zielformulierung und Hilfeplanung;

6. Hausbesuche;

7. Betreuungsarbeit;

8. Netzwerkarbeit;

9. fachliche Stellungnahme in Behördenverfahren;

10. Weitervermittlung an geeignete Stellen und Einrichtungen und

11. Dokumentation und Evaluierung.