Hilfe für den Bedarf bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung
Die Hilfe zur Deckung des Bedarfs bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung ist durch die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Hilfe für den Bedarf bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung
Die Hilfe zur Deckung des Bedarfs bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung ist durch die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten.