Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Artikels 11 Absatz 3 der Einzigen Suchtgiftkonvention

der Einzigen Suchtgiftkonvention wird geändert und lautet wie folgt:

„(3) Der Suchtgiftkontrollrat ist verhandlungsfähig, wenn mindestens acht seiner Mitglieder anwesend sind.“