Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

Fallen im Jahr 2022 für eine Wohnung sowohl eine Zweitwohnsitzabgabe als auch eine Ferienwohnungsabgabe an, ist die Zweitwohnsitzabgabe für dieses Jahr mit höchstens 25 % des Betrages gemäß begrenzt.