Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten; Außerkrafttreten

. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und ist mit dem vom Bundesminister für Inneres gemäß im Bundesgesetzblatt kundgemachten Zeitpunkt anwendbar (Anm. 1). Mit Anwendbarkeit dieser Verordnung tritt die Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2009 außer Kraft. Für Zwecke des Pilotbetriebes gemäß ist die Verordnung bereits ab Inkrafttreten anwendbar.

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Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 340/2023: 5.12.2023)