4. Abschnitt
Behörden und Zuständigkeiten
Behörden
Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist die Landesregierung.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Behörden und Zuständigkeiten
Behörden
Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist die Landesregierung.