1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz regelt das Anbieten, den Abschluss und die Vermittlung von Wetten sowie die Vermittlung von Wettkundinnen/Wettkunden durch Wettunternehmerinnen/Wettunternehmer.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz regelt das Anbieten, den Abschluss und die Vermittlung von Wetten sowie die Vermittlung von Wettkundinnen/Wettkunden durch Wettunternehmerinnen/Wettunternehmer.