Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand der Abgabe

Die Wettterminalabgabe ist für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals gemäß des Steiermärkischen Wettengesetzes 2018 – StWttG, LGBl. Nr. 9/2018, in der jeweils geltenden Fassung, zu entrichten.