Gegenstand der Abgabe
Die Wettterminalabgabe ist für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals gemäß des Steiermärkischen Wettengesetzes 2018 – StWttG, LGBl. Nr. 9/2018, in der jeweils geltenden Fassung, zu entrichten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand der Abgabe
Die Wettterminalabgabe ist für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals gemäß des Steiermärkischen Wettengesetzes 2018 – StWttG, LGBl. Nr. 9/2018, in der jeweils geltenden Fassung, zu entrichten.