*) Behörden
Behörde im Sinne des Gesetzes ist
a) die Bezirkshauptmannschaft, soweit es sich um die Durchführung von Strafverfahren handelt,
b) die Landesregierung in allen übrigen Fällen.
*) Fassung LGBl.Nr. 21/2025
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Behörden
Behörde im Sinne des Gesetzes ist
a) die Bezirkshauptmannschaft, soweit es sich um die Durchführung von Strafverfahren handelt,
b) die Landesregierung in allen übrigen Fällen.
*) Fassung LGBl.Nr. 21/2025