Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Behörden

Behörde im Sinne des Gesetzes ist

a) die Bezirkshauptmannschaft, soweit es sich um die Durchführung von Strafverfahren handelt,

b) die Landesregierung in allen übrigen Fällen.

*) Fassung LGBl.Nr. 21/2025