Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Grundsatz der Umsetzung einer Aufbau- und Ablauforganisation

Funktionelle Trennung

Die Umsetzung der Aufbau- und Ablauforganisation hat unter Einhaltung der personellen Funktionstrennung von Frontoffice (der für den Abschluss von Finanzgeschäften zuständigen Organisationseinheit) und Backoffice bzw. Controlling (der für die Beobachtung der Einhaltung dieser Verordnung zuständigen Organisationseinheit) zu erfolgen. Innerhalb dieser Bereiche ist das Vier-Augen-Prinzip sicherzustellen.