Der nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen im Amt befindliche Verbandsobmann (Leiter) ist bis zu einer Neuwahl Verbandsobmann.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
