Unzulässigkeit ärztlicher Experimente
. Die Vornahme eines ärztlichen Experimentes an einem Strafgefangenen ist auch dann unzulässig, wenn der Strafgefangene dazu seine Einwilligung erteilt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Unzulässigkeit ärztlicher Experimente
. Die Vornahme eines ärztlichen Experimentes an einem Strafgefangenen ist auch dann unzulässig, wenn der Strafgefangene dazu seine Einwilligung erteilt.