Einnahmeform
. Das Präparat im Sinne des kann als magistrale Rezeptur wie folgt eingenommen werden:
1. orale Zubereitung (orale Applikation oder Applikation mittels PEG-Sonde) oder
2. intravenös mit Infusion.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Einnahmeform
. Das Präparat im Sinne des kann als magistrale Rezeptur wie folgt eingenommen werden:
1. orale Zubereitung (orale Applikation oder Applikation mittels PEG-Sonde) oder
2. intravenös mit Infusion.