Verweisungen
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2017
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verweisungen
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2017