Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

. (1) Das Studienförderungsgesetz 1983 tritt mit Ablauf des 31. August 1992 außer Kraft.

(2) Die Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, BGBl. Nr. 686/1995, und der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, BGBl. Nr. 810/1995, treten mit Ablauf des 31. August 1996 außer Kraft.