Zuweisung der Förderungsmittel
. Die Zuweisung der Förderungsmittel erfolgt gemeinsam mit den Mitteln für Leistungsstipendien () durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuweisung der Förderungsmittel
. Die Zuweisung der Förderungsmittel erfolgt gemeinsam mit den Mitteln für Leistungsstipendien () durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung.