Studienerfolg an Pädagogischen Hochschulen
. An Pädagogischen Hochschulen ist der Nachweis des günstigen Studienerfolges zu erbringen:
1. im ersten Studienjahr durch die Aufnahme als ordentliche Studierende;
2. ab dem zweiten Studienjahr durch Studien- und Prüfungsleistungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Punkten aus den beiden vorangegangenen Semestern.
