Anhörungsrechte
Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft ist vor der Erlassung von Verordnungen nach diesem Gesetz zu hören.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Anhörungsrechte
Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft ist vor der Erlassung von Verordnungen nach diesem Gesetz zu hören.