Übergangsbestimmung Gremium
Die erste konstituierende Sitzung des Gremiums ist durch das Mitglied gemäß einzuberufen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung Gremium
Die erste konstituierende Sitzung des Gremiums ist durch das Mitglied gemäß einzuberufen.