Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verweise

Verweise in diesem Gesetz auf das Finanzausgleichsgesetz 2024 sind als Verweise auf BGBl. I Nr. 168/2023 zu verstehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024