Verweise
Verweise in diesem Gesetz auf das Finanzausgleichsgesetz 2024 sind als Verweise auf BGBl. I Nr. 168/2023 zu verstehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verweise
Verweise in diesem Gesetz auf das Finanzausgleichsgesetz 2024 sind als Verweise auf BGBl. I Nr. 168/2023 zu verstehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024