Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lehrkräfte

Die Lehrkräfte haben neben der pädagogischen Eignung nachweislich über zumindest eine der folgenden Qualifikationen zu verfügen:

1. abgeschlossene Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin/zum Diplom-Sozialbetreuer oder

2. eine Lehrbefugnis für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Lehrerin/Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege) oder

3. die Berechtigung zur Ausübung des Arztberufes oder

4. abgeschlossene Ausbildung in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder

5. eine sonstige abgeschlossene fachspezifische Ausbildung für das zu unterrichtende Fach oder

6. eine pädagogische und fachliche Qualifizierung mit Berufserfahrung in den Bereichen Alten- oder Familien- oder Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung.