Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

3a. Teil

Ausgleichsmaßnahmen

Grundlage für die Ausgleichsmaßnahmen

Als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne dieser Verordnung kommen der Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung in Betracht. Maßgeblich für die Absolvierung und den Inhalt der Ausgleichsmaßnahmen ist der nach dem Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Verbindung mit dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz (StSBBG) erlassene Anerkennungsbescheid.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2018