Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt die Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen nach dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz – StSBBG, in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Regelungen des Bundes über die Ausbildung zu Gesundheits- und Krankenpflegeberufen bleiben unberührt.