7. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Rückwirkung von Verordnungen
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden, dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
7. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Rückwirkung von Verordnungen
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden, dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.