Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anerkennung der Ausbildung in Sozialbetreuungsberufen innerhalb Österreichs

Ausbildungen oder abgeschlossene Teile von Ausbildungen zum Heimhelfer/zur Heimhelferin, zum Fach-Sozialbetreuer/zur Fach-Sozialbetreuerin und zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin, die nach den gesetzlichen Bestimmungen einer Vertragspartei der Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe erfolgreich abgeschlossen wurden, gelten als gleichwertig.