Verordnungsermächtigung
. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung festzulegen:
1. Festlegungen für die Dosisabschätzung gemäß ,
2. Kriterien für neuerliche Dosisabschätzungen gemäß ,
3. Verfahren und Kriterien zur Dosisermittlung für das fliegende Personal,
4. Form und Inhalt der Information des fliegenden Personals gemäß sowie
5. Aufzeichnungen, die von der Luftfahrzeugbetreiberin/dem Luftfahrzeugbetreiber zu führen sind.
