Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Verordnungsermächtigung

. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung festzulegen:

1. Festlegungen für die Dosisabschätzung gemäß ,

2. Kriterien für neuerliche Dosisabschätzungen gemäß ,

3. Verfahren und Kriterien zur Dosisermittlung für das fliegende Personal,

4. Form und Inhalt der Information des fliegenden Personals gemäß sowie

5. Aufzeichnungen, die von der Luftfahrzeugbetreiberin/dem Luftfahrzeugbetreiber zu führen sind.