Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 89/2008, außer Kraft.

(2) Der letzte Satz des tritt mit 31.12.2010 außer Kraft.

(3) tritt gemäß LGBl. Nr. 165/2024 mit Ablauf des 29. Juni 2027 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 165/2024