Umfang der Strategischen Umweltprüfung
Die Umweltprüfung umfasst:
1. die Ausarbeitung des Umweltberichts (),
2. die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Durchführung von grenzüberschreitenden Konsultationen ( und 5b),
3. die Berücksichtigung des Umweltberichts, der abgegebenen Stellungnahmen und der Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen bei der Entscheidungsfindung () und
4. die öffentliche Bekanntgabe der Entscheidung ().
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2022
