Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 1

Kehrtarife

1. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten – Raumheizgeräte und deren Abgasanlagen

Nr.

 

 

1a

Für die ersten zwei Abgasanlagen je Objekt mit eigener Hausnummer:

 

Grundgeschoß einschließlich zwei weiterer Geschoße je Abgasanlage

€ 17,27

für jedes weitere Geschoß je Abgasanlage

€ 2,58

1b

Für alle weiteren Abgasanlagen sowie Abgasanlagen für Raumheizgeräte neben Abgasanlagen für Feuerungsanlagen nach Pkt. 2 und 3, die im Objekt mit der gleichen Hausnummer zur gleichen Zeit zu kehren und/oder zu überprüfen sind:

 

Grundgeschoß einschließlich zwei weiterer Geschoße je Abgasanlage

€ 4,89

für jedes weitere Geschoß je Abgasanlage

€ 2,58

1c

Abgasanlagen, die bestiegen und beschloffen wurden:

 

Grundgeschoß

€ 29,36

Rest nach Zeitaufwand

 

1d

Überprüfen von Raumheizgeräten

€ 7,99

2. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten – Feuerungsanlagen

Nr:

Maximale Nennheizleistung

Feste Brennstoffe

Flüssige Brennstoffe

Pellets, Hackschnitzel und Holzvergaser

Gasförmige Brennstoffe

2a

für die ersten 30 kW

€ 43,92

€ 44,31

€ 53,70

€ 60,34

2b

von 31 bis 40 kW

€ 47,92

€ 48,43

€ 58,73

€ 63,89

2c

von 41 bis 50 kW

€ 52,03

€ 52,42

€ 63,64

€ 68,02

2d

von 51 bis 60 kW

€ 55,90

€ 56,28

€ 68,39

€ 72,02

2e

von 61 bis 70 kW

€ 60,03

€ 60,40

€ 73,43

€ 75,86

2f

von 71 bis 80 kW

€ 63,89

€ 64,27

€ 78,17

€ 80,00

2g

von 81 bis 90 kW

€ 68,02

€ 68,39

€ 82,92

€ 83,99

2h

von 91 bis 100 kW

€ 72,02

€ 72,53

€ 87,93

€ 87,99

2i

von 101 bis 110 kW

€ 73,42

€ 73,80

€ 89,64

€ 89,27

2j

von 111 bis 120 kW

€ 74,58

€ 74,98

€ 91,18

€ 90,55

2k

je weitere 10 kW

€ 4,12

€ 4,12

€ 4,12

€ 4,12

3. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten – Abgasanlagen und Verbindungsstücke

3a-3k

Bei der Überprüfung und der Kehrung von Abgasanlagen und den dazugehörigen Verbindungsstücken gemäß a und 2b (feste Brennstoffe) und 2a (flüssige Brennstoffe) StKO 2018 sind die jeweils anzuwendenden Tarife nach Pkt. 2. um 20 % zu verringern.

4. Überprüfungen

Optische Überprüfung gemäß

€ 18,68

je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft

5. Sonstige sicherheitsrelevante Tätigkeiten

5a

Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlagen und Verbindungsstücken nach Pkt. 1, 2 und 3, wie Ausscheren (Abziehen) von Abgasanlagen, Einsatz von Inspektionskameras; Ausbrennen oder Rauchdichtprobe nach ÖNORM B 8201 „Rauch- und Abgasfänge – Prüfung auf freien Querschnitt und auf Betriebsdichtheit“ vom 1. Dezember 2000; Überprüfung der Anschlussstellen; dauerhafte topografische Bezeichnung je Abgasanlage sowie für alle anderen Rauchfangkehrerarbeiten und Tätigkeiten als Überwachungsstelle nach dem Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 und auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen

€ 18,68

je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft

5b

Messtechnische Untersuchungen der Rauch- und Abgase von Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe nach ÖNORM H 7510-2, Überprüfung von Heizungsanlagen Teil 2: Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen und Verbrennungskraftmaschinen, Ausgabe 2021 07 15

€ 44,44

5c

Messtechnische Untersuchungen der Rauch- und Abgase von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach ÖNORM H 7510-2, Überprüfung von Heizungsanlagen Teil 2: Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen und Verbrennungskraftmaschinen, Ausgabe 2021 07 15

€ 57,32

5d

Erstellung des schriftlichen Berichts beim Rauchfangkehrerwechsel gemäß

€ 33,36

6. Stundensatz

Stundensatz

€ 18,68

je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft

7. Mindesttarif

Mindesttarif

€ 38,89

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 98/2018, LGBl. Nr. 112/2019, LGBl. Nr. 109/2020, LGBl. Nr. 115/2021, LGBl. Nr. 94/2022, LGBl. Nr. 112/2023, LGBl. Nr. 142/2024, LGBl. Nr. 114/2025