Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben

Die Befugnisse und Aufgaben des Stadtrechnungshofes richten sich nach den landesgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung (§§ 73b ff. der Wiener Stadtverfassung – WStV).