Aufgaben
Die Befugnisse und Aufgaben des Stadtrechnungshofes richten sich nach den landesgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung (§§ 73b ff. der Wiener Stadtverfassung – WStV).
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufgaben
Die Befugnisse und Aufgaben des Stadtrechnungshofes richten sich nach den landesgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung (§§ 73b ff. der Wiener Stadtverfassung – WStV).