Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Veröffentlichung des Straßenkorridors

Die Landesregierung hat den von ihr beschlossenen Straßenkorridor samt einer allfälligen zusammenfassenden Erklärung () für die Dauer seiner Geltung auf der Homepage des Landes im Internet zu veröffentlichen.

*) Fassung LGBl.Nr. 10/2021, 4/2022

Weitere Inhalte

LGBl.Nr. 79/2012: Neukundmachung

LGBl.Nr. 54/2015: Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinien 2012/18/EU und 2014/61/EU.