Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einhebung von Straßenerhaltungsbeiträgen für eine in größerem Maße erfolgende Inanspruchnahme und Abnützung von Gemeindestraßen und öffentlichen Interessentenwegen, LGBl. Nr. 42/1974, außer Kraft.
