Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Anschlußstelle Lindach der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Laakirchen und Roitham wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 212,50 und AB-km 213,60 der A 1 West Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Laakirchen und Roitham aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 890.94 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.