Mitführen von Dokumenten
Die in und 4 lit. a dieser Vereinbarung genannten Dokumente sind im Fahrzeug mitzuführen und jedem befugten Organ auf Verlangen vorzuweisen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die in und 4 lit. a dieser Vereinbarung genannten Dokumente sind im Fahrzeug mitzuführen und jedem befugten Organ auf Verlangen vorzuweisen.