Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bestehende Ausweisungen von Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräumen, bestehende Umgebungslärmkarten und Aktionspläne

Verordnungen, die nach des Tiroler Straßengesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 26/2017 erlassen wurden, sowie strategische Umgebungslärmkarten und Aktionspläne, die nach den und 74h des Tiroler Straßengesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 26/2017 ausgearbeitet wurden, gelten als Ausweisung von Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräumen, als strategische Umgebungslärmkarten und als Aktionspläne im Sinn der , 74g und 74h des Tiroler Straßengesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 59/2018.