Praktische Prüfung
. Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Praktische Prüfung
. Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“.