Theoretische Prüfung
. Die theoretische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Fachtechnologie“, „Angewandte Mathematik“ und „Fachzeichnen“ und hat schriftlich zu erfolgen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Theoretische Prüfung
. Die theoretische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Fachtechnologie“, „Angewandte Mathematik“ und „Fachzeichnen“ und hat schriftlich zu erfolgen.