Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bestandsstatistik hat die Anzahl, die Art, die höchste zulässige Nutzlast, das höchste zulässige Gesamtgewicht, die Verwendung der Kraftfahrzeuge und der Anhänger sowie den Personalstand gemäß und 5 Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz, BGBl. Nr. 142/1983, zu umfassen.