Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. ABSCHNITT

Allgemeines

. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über:

1. die Betriebsleistungen österreichischer Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen,

2. die Verkehrs- und Transportleistungen inländischer Unternehmen auf der Straße und Schiene,

3. den Bestand an österreichischen Straßen- und Schienenfahrzeugen und

4. das Güterverkehrsaufkommen auf dem österreichischen Straßen- und Schienenverkehrsnetz durchzuführen.