Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pflege- und Betreuungskonzept

Das Pflege- und Betreuungskonzept hat insbesondere zu enthalten:

1. Darstellung der Organisation des Dienstbetriebs, insbesondere des nach der Steiermärkischen Personalausstattungsverordnung geforderten Personals (inklusive Mischdienste) mit Personaleinsatzplanung, unter Berücksichtigung der Bewohnerinnen-/Bewohneranzahl und räumlichen Gegebenheiten;

2. das Pflegemodell, die Pflegedokumentationsform bzw. des –programms, die vermeintlichen Schwerpunkte der zu pflegenden Bewohnerinnen/Bewohner (bspw. beatmete Personen, psychiatrisch erkrankte Personen) sowie die mögliche interdisziplinären Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten, Therapeutinnen/Therapeuten, etc.;

3. die Standard Operating Procedures (SOP) insbesondere betreffend die Pflegephänomene Schmerz, Wunden, Sturz/Mobilität, Ernährung, Demenz, Inkontinenz, Palliativ und Isolierung bei hygienerelevanten Erkrankungen;

4. die Örtlichkeiten, für Betreuungsleistungen stattfinden, insbesondere Animationsraum/-räume;

5. Angaben über Nutzung von Synergien, insbesondere Einbindung in die Gemeinde und weiteren örtlichen Vereinen, Schulen, Kindergärten und kirchlichen Institutionen sowie öffentlichen Verkehrsanbindungen und Einkaufsmöglichkeiten;

6. Benennung eines qualitätssichernden Systems und seiner Maßnahmen.