Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz den Pflegeverbänden übertragenen Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz den Pflegeverbänden übertragenen Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.