Berechnung
Die sich aus den Berechnungen nach und 5 sowie und 3 ergebenden Förderbeträge sind auf volle 100 Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Berechnung
Die sich aus den Berechnungen nach und 5 sowie und 3 ergebenden Förderbeträge sind auf volle 100 Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden.