Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 60/2019
Die bestehenden Neuen Mittelschulen werden mit dem Schuljahr 2020/21 zu Mittelschulen. Dabei ist vom Fortbestand der bestehenden Schule auszugehen; für diese bestehende schulrechtliche Bescheide, Bewilligungen und Verordnungen erstrecken sich auf die Mittelschule.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2019
