6. Abschnitt
Unentgeltlichkeit des Unterrichtes; Heimbeiträge
Unentgeltlichkeit des Unterrichtes
Der Besuch öffentlicher allgemein bildender Pflichtschulen ist unentgeltlich, ausgenommen
a) Lern- und Arbeitsmittelbeiträge in der Tagesbetreuung und
b) Beiträge für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in öffentlichen Schülerheimen sowie in der Tagesbetreuung (ausgenommen gegenstandsbezogene und individuelle Lernzeit) öffentlicher ganztägiger Schulformen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2006
