Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Unentgeltlichkeit des Unterrichtes; Heimbeiträge

Unentgeltlichkeit des Unterrichtes

Der Besuch öffentlicher allgemein bildender Pflichtschulen ist unentgeltlich, ausgenommen

a) Lern- und Arbeitsmittelbeiträge in der Tagesbetreuung und

b) Beiträge für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in öffentlichen Schülerheimen sowie in der Tagesbetreuung (ausgenommen gegenstandsbezogene und individuelle Lernzeit) öffentlicher ganztägiger Schulformen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2006